Ausschuss
Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die Geschäftsordnung des D-PHYS Absatz 3.6.
Der Ausschuss bereitet alle Geschäfte der Departementskonferenz vor. Die folgenden Obliegenheiten bleiben ihm allein vorbehalten:
- er ist zuständig für die Budgetierung sowie die Vergabe der Mittel;
- er setzt die Einhaltung der Budgets der durch ihn vergebenen Mittel durch;
- er organisiert den Einsatz der Mitglieder des Lehrkörpers im ETH-weiten Unterricht in Physik;
- er erstellt die Vorlesungsverzeichnisse der gestuften Studiengänge Physik;
- er plant den mittel- und langfristigen Ausbau der departementseigenen Einrichtungen;
- er beaufsichtigt die Tätigkeit des Delegierten.
- dem Departementsvorsteher und dessen Stellvertreter;
- dem Studiendelegierten Physik;
- dem Delegierten;
- dem Präsidenten der Strategiekommission;
- je einem ordentlichen oder ausserordentlichen Professor der Organisationseinheiten des Departements;
- einem Professor als Vertreter derjenigen Forschungseinrichtungen des Departements, die nicht einer Organisationseinheit unterstellt sind;
- dem Financial-Controller;
- einem Vertreter des akademischen Mittelbaus aller Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen des Departements;
- dem Vertreter der Betriebskommission in der Departementskonferenz;
- einem Vertreter der Studierenden des Departements Physik.