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Ausschuss

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die Geschäftsordnung des D-PHYS Absatz 3.6.

Der Ausschuss bereitet alle Geschäfte der Departementskonferenz vor. Die folgenden Obliegenheiten bleiben ihm allein vorbehalten:

  1. er ist zuständig für die Budgetierung sowie die Vergabe der Mittel;
  2. er setzt die Einhaltung der Budgets der durch ihn vergebenen Mittel durch;
  3. er organisiert den Einsatz der Mitglieder des Lehrkörpers im ETH-weiten Unterricht in Physik;
  4. er erstellt die Vorlesungsverzeichnisse der gestuften Studiengänge Physik;
  5. er plant den mittel- und langfristigen Ausbau der departementseigenen Einrichtungen;
  6. er beaufsichtigt die Tätigkeit des Delegierten.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:
  1. dem Departementsvorsteher und dessen Stellvertreter;
  2. dem Studiendelegierten Physik;
  3. dem Delegierten;
  4. dem Präsidenten der Strategiekommission;
  5. je einem ordentlichen oder ausserordentlichen Professor der Organisationseinheiten des Departements;
  6. einem Professor als Vertreter derjenigen Forschungseinrichtungen des Departements, die nicht einer Organisationseinheit unterstellt sind;
  7. dem Financial-Controller;
  8. einem Vertreter des akademischen Mittelbaus aller Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen des Departements;
  9. dem Vertreter der Betriebskommission in der Departementskonferenz;
  10. einem Vertreter der Studierenden des Departements Physik.