Betriebskommission
Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die Geschäftsordnung des D-PHYS Absatz 3.11.
Die Betriebskommission dient dem Delegierten und den in den departementseigenen Einrichtungen tätigen Departementsangehörigen zur gegenseitigen Information und Beratung über Fragen, welche Dienstleistungen des Departements betreffen. Insbesondere berät sie über folgende Geschäfte der departementseigenen Einrichtungen:
- Mittel- und langfristige Planung der einzelnen Betriebe;
- Mittelzuweisung; Rationalisierungs- und Sparmassnahmen;
- Anträge über Sachmittel, Personalmittel und Räume;
- Tätigkeitsberichte.
Sie wählt einen Vertreter und dessen Stellvertreter in die Departementskonferenz und den Ausschuss.
Die Betriebskommission setzt sich zusammen aus dem Delegierten als Vorsitzenden, aus den Leitern der einzelnen Betriebe und zwei Vertretern der Angehörigen der departementseigenen Einrichtungen.