Konferenz des Lehrkörpers
Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz Absatz 5.
Die Konferenz des Lehrkörpers hat folgende Aufgaben:
- Sie berät die Schulleitung in allen Fragen, welche die Mitglieder des Lehrkörpers gesamthaft betreffen.
- Sie wahrt die Interessen des Lehrkörpers in allen Angelegenheiten, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind.
- Sie nimmt im Namen des Lehrkörpers in Vernehmlassungen Stellung.
- Sie wählt aus ihren Mitgliedern die Quästorin/den Quästor für die Gesamtkonferenz sowie die Aktuarin/den Aktuar der Konferenz des Lehrkörpers und zwei bis vier Mitglieder in den Ausschuss der Konferenz des Lehrkörpers.
- Sie bereitet die Wahl der Rektorin/des Rektors, der Präsidentin/des Präsidenten und Vizepräsidentin/Vizepräsidenten der Konferenz des Lehrkörpers, der Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Konferenz des Lehrkörpers, die von der Gesamtkonferenz gewählt werden, der/des Rechnungsrevisorin/ Rechnungsrevisoren sowie der Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in der Hochschulversammlung vor.
- Sie wählt die Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in Kommissionen und Arbeitsgruppen, soweit sie nicht von anderen Organen bestimmt werden.
- Sie legt die Kompetenzen des Ausschusses der Konferenz des Lehrkörpers fest.
- Sie bestimmt, ob ein Sachgeschäft den Mitgliedern der Gesamtkonferenz oder der Gesamtprofessorenkonferenz zur Urabstimmung unterbreitet werden soll.
- die Rektorin/den Rektor;
- sechs Mitglieder und drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter die von der Gesamtkonferenz gewählt werden;
- je ein Mitglied und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter pro Departement als Departementsvertreterin/Departmentsvertreter. Die Departemente geben die Wahlbestimmungen der Konferenz des Lehrkörpers bekannt.