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Konferenz des Lehrkörpers

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die Geschäftsordnung der Gesamtkonferenz Absatz 5.

Die Konferenz des Lehrkörpers hat folgende Aufgaben:

  1. Sie berät die Schulleitung in allen Fragen, welche die Mitglieder des Lehrkörpers gesamthaft betreffen.
  2. Sie wahrt die Interessen des Lehrkörpers in allen Angelegenheiten, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind.
  3. Sie nimmt im Namen des Lehrkörpers in Vernehmlassungen Stellung.
  4. Sie wählt aus ihren Mitgliedern die Quästorin/den Quästor für die Gesamtkonferenz sowie die Aktuarin/den Aktuar der Konferenz des Lehrkörpers und zwei bis vier Mitglieder in den Ausschuss der Konferenz des Lehrkörpers.
  5. Sie bereitet die Wahl der Rektorin/des Rektors, der Präsidentin/des Präsidenten und Vizepräsidentin/Vizepräsidenten der Konferenz des Lehrkörpers, der Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Konferenz des Lehrkörpers, die von der Gesamtkonferenz gewählt werden, der/des Rechnungsrevisorin/ Rechnungsrevisoren sowie der Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in der Hochschulversammlung vor.
  6. Sie wählt die Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in Kommissionen und Arbeitsgruppen, soweit sie nicht von anderen Organen bestimmt werden.
  7. Sie legt die Kompetenzen des Ausschusses der Konferenz des Lehrkörpers fest.
  8. Sie bestimmt, ob ein Sachgeschäft den Mitgliedern der Gesamtkonferenz oder der Gesamtprofessorenkonferenz zur Urabstimmung unterbreitet werden soll.
Die Konferenz des Lehrkörpers umfasst:
  1. die Rektorin/den Rektor;
  2. sechs Mitglieder und drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter die von der Gesamtkonferenz gewählt werden;
  3. je ein Mitglied und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter pro Departement als Departementsvertreterin/Departmentsvertreter. Die Departemente geben die Wahlbestimmungen der Konferenz des Lehrkörpers bekannt.