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Unterrichtskommission

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell das Reglement gemeinsame Organe Absatz 3.

Die Unterrichtskommission nimmt regelmässig zum Studienbetrieb in den gemeinsamen Studiengängen Stellung und beantragt der Unterrichtskonferenz notwendige Änderungen der studienbezogenen Reglemente. Sie kann von sich aus Initiativen zur Weiterentwicklung der studienbezogenen Reglemente ergreifen.

Die Unterrichtskommission setzt sich zusammen aus:
  1. fünf Mitgliedern des Lehrkörpers,
  2. fünf Mitgliedern des akademischen Mittelbaus,
  3. fünf Studierenden,
die alle der Unterrichtskonferenz angehören.