Unterrichtskonferenz
Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell das Reglement gemeinsame Organe Absatz 2.
Die Unterrichtskonferenz hat folgende Aufgaben:
- Auf Antrag der Unterrichtskommission verabschiedet sie:
- die studienbezogenen Reglemente für die gemeinsamen Studiengänge zuhanden der Schulleitung;
- die im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen aufzuführenden Angaben.
- Sie berät über grundsätzliche Fragen, die den Studienbereich als Ganzes betreffen.
- Sie wählt den Studienvorsteher/die Studienvorsteherin.
- Sie wählt aus dem Kreis der ordentlichen und ausserordentlichen Professoren und Professorinnen der beiden Departemente den Studiendelegierten/die Studiendelegierte der Studiengänge Rechnergestützte Wissenschaften (RW). Die Wahl der übrigen Studiendelegierten ist Sache der einzelnen Departemente.
- Ebenso wählt sie den Fachberater/die Fachberaterin für die Studiengänge RW.
- Sie nimmt zur Schaffung und Aufhebung von spezialisierten Master-Studiengängen der beiden Departemente Stellung zu Handen des betroffenen Departements.
- allen Mitgliedern des Lehrkörpers der beiden Departemente,
- zehn Vertretern/Vertreterinnen des akademischen Mittelbaus,
- zehn Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden,
- den Fach- und Mobilitätsberatern der gemeinsamen Studiengänge.