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Unterrichtskonferenz

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell das Reglement gemeinsame Organe Absatz 2.

Die Unterrichtskonferenz hat folgende Aufgaben:

  1. Auf Antrag der Unterrichtskommission verabschiedet sie:
    1. die studienbezogenen Reglemente für die gemeinsamen Studiengänge zuhanden der Schulleitung;
    2. die im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen aufzuführenden Angaben.
  2. Sie berät über grundsätzliche Fragen, die den Studienbereich als Ganzes betreffen.
  3. Sie wählt den Studienvorsteher/die Studienvorsteherin.
  4. Sie wählt aus dem Kreis der ordentlichen und ausserordentlichen Professoren und Professorinnen der beiden Departemente den Studiendelegierten/die Studiendelegierte der Studiengänge Rechnergestützte Wissenschaften (RW). Die Wahl der übrigen Studiendelegierten ist Sache der einzelnen Departemente.
  5. Ebenso wählt sie den Fachberater/die Fachberaterin für die Studiengänge RW.
  6. Sie nimmt zur Schaffung und Aufhebung von spezialisierten Master-Studiengängen der beiden Departemente Stellung zu Handen des betroffenen Departements.
Die Unterrichtskonferenz setzt sich zusammen aus:
  1. allen Mitgliedern des Lehrkörpers der beiden Departemente,
  2. zehn Vertretern/Vertreterinnen des akademischen Mittelbaus,
  3. zehn Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden,
  4. den Fach- und Mobilitätsberatern der gemeinsamen Studiengänge.