Gremien

Diese Seite bietet einen Überblick über die Gremien des Departements Physik.

Konferenzen D-PHYS

Departementsausschuss
DA 13.05.2024
DA 23.09.2024
DA 09.12.2024
Departementskonferenz & Professorenkonferenz
DeptK / ProfK 17.05.2024
DeptK / ProfK 27.09.2024
DeptK / ProfK 13.12.2024
Masterfeier
Masterfeier 14.06.2024
Notenkonferenz
NoK D-MATH | D-PHYS (Mathematik & Physik) 12.09.2024
Unterrichtskommission
UK D-MATH | D-PHYS 14.05.2024
UK D-MATH | D-PHYS 24.09.2024
UK D-MATH | D-PHYS 03.12.2024

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.8.

Der Ausschuss bereitet alle Geschäfte der Departementskonferenz vor. Die folgenden Obliegenheiten bleiben ihm allein vorbehalten:

  1. er ist zuständig für die Budgetierung sowie die Vergabe der Mittel;
  2. er setzt die Einhaltung der Budgets der durch ihn vergebenen Mittel durch;
  3. er organisiert den Einsatz der Mitglieder des Lehrkörpers im ETH-weiten Unterricht in Physik;
  4. er erstellt die Vorlesungszuteilung der gestuften Studiengänge Physik;
  5. er plant die mittel- und langfristige Entwicklung der Departementsbetriebe;
  6. er beaufsichtigt die Tätigkeit des Departementskoordinators.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  1. dem Departementsvorsteher und dessen Stellvertreter;
  2. dem Studiendirektor;
  3. dem Departementskoordinator;
  4. dem Präsidenten der Strategiekommission;
  5. je einem ordentlichen oder ausserordentlichen Professor der Organisationseinheiten des Departements; die Institute werden durch ihre Vorsteher vertreten;
  6. dem Financial-Controller;
  7. einem Vertreter des akademischen Mittelbaus aller Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen des Departements;
  8. dem Vertreter der Betriebskommission in der Departementskonferenz;
  9. einem Vertreter der Studierenden des Departements;
  10. dem Studienkoordinator (ohne Stimmrecht).

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.19.

Das Komitee für Auszeichnungen schlägt Doktorierende für eine Auszeichnung ihrer Doktorarbeit mit der Medaille der ETH Zürich zuhanden des Departementsvorstehers vor. Der Departementsvorsteher stellt anschliessend dem Rektor Antrag auf Verleihung der Medaillen.

Es schlägt Studierende für eine Auszeichnung ihrer Master-Arbeit mit der Medaille der ETH Zürich zuhanden des Departementsvorstehers vor. Der Departementsvorsteher stellt anschliessend dem Rektor Antrag auf Verleihung der Medaillen.

Die Mitglieder des Komitees für Auszeichnung werden durch die Departementskonferenz gewählt. In der Regel ist jedes Institut im Komitee vertreten. Der Studiendirektor hat den Vorsitz.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.15.

Die Betriebskommission dient dem Departementskoordinator und den in den Departementsbetrieben tätigen Departementsangehörigen zur gegenseitigen Information und Beratung über Fragen, welche Dienstleistungen des Departements betreffen. Insbesondere berät sie über folgende Geschäfte der Departementsbetriebe:

  1. Mittel- und langfristige Planung der einzelnen Betriebe;
  2. Mittelzuweisung; Rationalisierungs- und Sparmassnahmen;
  3. Anträge über Sachmittel, Personalmittel und Räume;
  4. Tätigkeitsberichte.

Sie wählt einen Vertreter und dessen Stellvertreter in die Departementskonferenz und den Ausschuss.

Die Betriebskommission setzt sich zusammen aus dem Departementskoordinator als Vorsitzenden, aus den Leitern der einzelnen Betriebe und zwei Vertretern der Angehörigen der Departementsbetriebe. Diese Vertreter werden durch die Vollversammlung aller Angehörigen der Departementsbetriebe gewählt.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.14.

Die Bibliothekskommission plant und überwacht die Entwicklung der Physikbibliothek.

Die Bibliothekskommission setzt sich zusammen aus:

  1. ihrem Vorsitzenden;
  2. drei bis fünf Mitgliedern;
  3. dem Leiter der Physikbibliothek.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.1.

Die Departementskonferenz ist das oberste Organ des Departements. Insbesondere hat sie die folgenden Aufgaben:

  1. sie formuliert die Planung ihres Wissenschaftsbereichs zuhanden des Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen;
  2. sie formuliert die Umschreibung von Professuren und macht Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungskommissionen zuhanden des Präsidenten;
  3. sie definiert die Rahmenbedingungen für die Ständigernennungen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden in den Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen;
  4. sie definiert das Rahmenkonzept für die Verteilung der Mittel;
  5. sie beschliesst die Bildung von speziellen Forschungseinrichtungen, regelt deren Unterstellung innerhalb des Departements und genehmigt entsprechende Reglemente;
  6. auf Antrag der Unterrichtskommissionen verabschiedet sie die studienbezogenen Reglemente zuhanden der Schulleitung, und die im Vorlesungsverzeichnis aufzuführenden Angaben zuhanden des Rektors;
  7. sie beschliesst über ordentliche Promotionen;
  8. sie stellt Antrag auf Erteilung von Lehraufträgen und auf Einladung von Gastdozenten und Gastprofessoren;
  9. sie erlässt die Geschäftsordnung für das Departement, die der Genehmigung
    des Präsidenten bedarf;
  10. sie beantragt dem Präsidenten die Ernennung des Departementsvorstehers undseines Stellvertreters;
  11. sie wählt den Studiendirektor und seinen Stellvertreter;
  12. sie wählt den Departementskoordinator;
  13. sie wählt den Präsidenten und die Mitglieder der Strategiekommission, der Auszeichnungskommission und der Bibliothekskommission sowie denPräsidenten der Informatikberatung und den Vorsitzenden des Sicherheitsrats;
  14. sie entscheidet über Assoziierungen;
  15. sie wählt den Fach- und den Mobilitätsberater Physik sowie diejenigen der spezialisierten Master-Studiengänge unter Federführung des D-PHYS;
  16. sie wählt den Zulassungsausschuss Physik sowie die Zulassungsausschüsse der spezialisierten Master-Studiengänge unter Federführung des D-PHYS.

Die Departementskonferenz setzt sich aus folgenden Departementsangehörigen zusammen:

  1. allen dem Departement angehörenden Professoren und vier Vertretern der weiteren Mitglieder des Lehrkörpers;
  2. dem Departementskoordinator;
  3. sieben Vertretern des akademischen Mittelbaus;
  4. vier Vertretern der administrativen und technischen Mitarbeiter, wovon mindestens einer der Betriebskommission angehört;
  5. sieben Vertretern der Studierenden und Hörer;
  6. dem Lehrspezialisten sowie den Vertretern der Fachdidaktik, der Mobilitätsund der Fachberatung;
  7. dem Studienkoordinator und dem Stundenplankoordinator;
  8. den Präsidenten der Informatikberatung, des Sicherheitsrats und der Bibliothekskommission;
  9. den Assoziierten Departementsangehörigen.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.20.

Der Doktoratsausschuss prüft Bewerbungen für das Doktorat und verfasst nach Rücksprache mit dem Leiter der Doktorarbeit zuhanden des Rektors einen Antrag auf Zulassung oder Ablehnung.

Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität kann der Doktoratsausschuss im Einvernehmen mit dem Leiter der Doktorarbeit eine Zulassung mit Auflagen beantragen.

Der Doktoratsausschuss genehmigt den Forschungsplan auf Antrag des Leiters der Doktorarbeit.

Der Forschungsplan ist innert 12 Monaten nach der provisorischen Zulassung zum Doktorat vorzulegen. Eine Verlängerung dieser Frist bedarf der Genehmigung des Doktoratsausschusses.

Der Doktoratsausschuss bestimmt auf Antrag des Leiters einen oder mehrere Korreferenten und meldet diese dem Rektorat.

Die Mitglieder des Doktoratsausschusses haben in der Regel den Vorsitz bei den Doktorprüfungen. Weitere mögliche Vorsitzende sind die ehemaligen Departementsvorsteherinnen und –vorsteher, sowie Studiendirektorinnen und –direktoren.

Der Doktoratsausschuss besteht aus dem Studiendirektor und zwei gewählten Mitgliedern aus der Professorenkonferenz.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.13.

Die Informatikberatung umfasst folgende Aufgaben:

  1. Abstimmung der von der ISG D-PHYS und den Informatikdiensten der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Dienstleistungen mit den Erfordernissen der Institute und Betriebe im D-PHYS;
  2. Sicherstellung der Kompatibilität der dezentral beschafften Hardware mit den Systemen der ISG;
  3. Gegenseitiger Informationsaustausch und Diskussion strategischer IT-Fragen.

Die ISG (in der Regel vertreten durch den Leiter der ISG) tauscht sich regelmässig, aber mindestens jedes Semester, mit Vertretern der Institute und Betriebe aus.  

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell die DownloadGeschäftsordnung der Gesamtkonferenz Absatz 5.

Die Konferenz des Lehrkörpers hat folgende Aufgaben:

  1. sie berät die Schulleitung in allen Fragen, welche die Mitglieder des Lehrkörpers gesamthaft betreffen;
  2. sie wahrt die Interessen des Lehrkörpers in allen Angelegenheiten, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind;
  3. sie nimmt im Namen des Lehrkörpers in Vernehmlassungen Stellung;
  4. sie wählt aus ihrem Kreis zwei bis vier Mitglieder in den Ausschuss der Konferenz des Lehrkörpers;
  5. sie bereitet die Nomination der Rektorin/des Rektors sowie die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und Vizepräsidentin/Vizepräsidenten der Konferenz des Lehrkörpers, der Mitglieder der Konferenz des Lehrkörpers, die von der Gesamtkonferenz gewählt werden, der/des Rechnungsrevisorin/ Rechnungsrevisoren sowie der Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in der Hochschulversammlung vor;
  6. sie wählt die Vertreterinnen/Vertreter des Lehrkörpers in Kommissionen und Arbeitsgruppen, soweit sie nicht von anderen Organen bestimmt werden;
  7. sie legt die Kompetenzen des Ausschusses der Konferenz des Lehrkörpers fest;
  8. sie bestimmt, ob ein Sachgeschäft den Mitgliedern der Gesamtkonferenz oder der Gesamtprofessorenkonferenz zur Urabstimmung unterbreitet werden soll.

Die Konferenz des Lehrkörpers umfasst:

  1. sechs Mitglieder die von der Gesamtkonferenz gewählt werden;
  2. je ein Mitglied und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter pro Departement als Departementsvertreterin/Departmentsvertreter; die Departemente geben die gewählten Personen der Konferenz des Lehrkörpers bekannt;
  3. die Rektorin/den Rektor.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.4.

Die Notenkonferenz findet nach jeder Prüfungssession statt. Die Notenkonferenz setzt sich aus allen an Blockprüfungen der betreffenden Prüfungssession beteiligten Examinatoren zusammen. Sie entscheidet über die Bewertung aller in Blockprüfungen der betreffenden Prüfungssession erbrachten Leistungen, sie beantragt dem Rektor gegenüber gegebenenfalls die Verleihung des Prädikats „mit Auszeichnung“ und die Ausrichtung von Preisen und Prämien.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.2.

Die Professorenkonferenz hat namentlich folgende Aufgaben:

  1. sie beantragt die Ernennung von Assistenzprofessoren zu ausserordentlichen oder ordentlichen Professoren;
  2. sie kann die Beförderung von ausserordentlichen zu ordentlichen Professoren beantragen;
  3. sie äussert sich zu den Beförderungen von ausserordentlichen zu ordentlichen Professoren, welche der Präsident von sich aus in Aussicht nimmt;
  4. sie beantragt die Ernennung zum Titularprofessor;
  5. sie prüft Habilitationsgesuche und beantragt die Erteilung der Venia Legendi;
  6. sie beantragt die Verleihung des Ehrendoktorats gemäss der Doktoratsverordnung ETH Zürich sowie die Ernennung zum ständigen Ehrengast;
  7. sie beantragt die Ständigernennung von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen;
  8. sie wählt die Vertreter der Professoren in die Unterrichtskommission (der Studiendirektor ist von Amtes wegen Mitglied der Unterrichtskommission).

Die Professorenkonferenz setzt sich aus allen Professoren des Departements zusammen.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.12.

Der Sicherheitsrat ist für die nachhaltige Verankerung des Themas Sicherheit am Departement verantwortlich. Er pflegt und fördert den Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitenden des Departements und internen oder externen Spezialisten. Er macht das Departement auf Sicherheitsmängel aufmerksam und berät bei deren Behebung. Er greift Anliegen von Mitarbeitenden zu Sicherheitsproblemen auf und hilft bei deren Lösung.

Insbesondere befasst er sich mit folgenden Geschäften:

  1. Berufung der internen Experten zu den für das Departement relevanten Sicherheitsfragen;
  2. Bereitstellung von sicherheitsrelevanter Information für Mitarbeitende und Studierende;
  3. Kontakt zu den Experten des Departements SGU;
  4. Übertragung spezieller Aufgaben an Kommissionen oder ad-hoc-Gruppen zur Behandlung.

Der Sicherheitsrat setzt sich zusammen aus:

  1. dem Vorsitzenden des Sicherheitsrats;
  2. dem Departementskoordinator des Departements;
  3. internen Experten des Departments in den Bereichen Radioaktivität, Laser, Chemikalien, Gase und flüssige Gase;
  4. Kontaktpersonen zu den Professuren, Forschungslabors und Instituten, die von den jeweiligen Vorgesetzten bestimmt werden.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.11.

Die Strategiekommission ist für die departementsweite Planung verantwortlich. Insbesondere unterbreitet sie der Departementskonferenz Vorschläge zur Professorenplanung. Sie ist an der Planung der Studiengänge beteiligt, berät den Studiendirektor bei der Ausgestaltung des Doktoratsstudiums, behandelt spezielle Themen auf Anfrage des Ausschusses und koordiniert die D-PHYS Initiativen zur Chancengleichheit.

Die Strategiekommission setzt sich zusammen aus:

  1. ihrem Vorsitzenden;
  2. dem Departementsvorsteher, dessen Stellvertreter und dem Studiendirektor;
  3. vier weiteren Mitgliedern.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.3.

Unterrichtskommission Physik

Die Unterrichtskommission Physik nimmt regelmässig zum Studienbetrieb in den Bachelor- und Master-Studiengängen des Departements Stellung und beantragt der Departementskonferenz:

  1. notwendige Änderungen der studienbezogenen Reglemente, hierzu gehört insbesondere auch das Festlegen der im jeweiligen Studiengang obligatorisch zu absolvierenden Lerneinheiten;
  2. die im Vorlesungsverzeichnis aufzuführenden Angaben.

Die Unterrichtskommission Physik setzt sich zusammen aus:

  1. drei Mitgliedern des Lehrkörpers, darunter der Studiendirektor sowie ein weiteres Mitglied der Professorenkonferenz;
  2. drei Mitgliedern des akademischen Mittelbaus;
  3. drei Studierenden;
  4. dem Studienkoordinator für die Geschäftsführung (ohne Stimmrecht);
  5. dem Lehrspezialisten (ohne Stimmrecht);
  6. dem Fachberater (ohne Stimmrecht);
  7. dem oder der Mobilitätsberater (ohne Stimmrecht).

Gemeinsame Unterrichtskommission des D-PHYS und D-MATH (GemUK)

Die gemeinsame Unterrichtskommission des D-PHYS und D-MATH (GemUK) ist für folgende Teile der Bachelor-Studiengänge Physik und Mathematik zuständig:

  1. für die obligatorischen Lerneinheiten der Basisjahre Physik und Mathematik;
  2. für die gemeinsamen obligatorischen Lerneinheiten des übrigen Bachelor-Studiums Physik und Mathematik.

Die GemUK setzt sich aus den Mitgliedern der Unterrichtskommission Physik des D-PHYS und den Mitgliedern der Unterrichtskommission Mathematik des D-MATH zusammen.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der DownloadGeschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.16.

Die Vollversammlung dient den Mitarbeitenden der Departementsbetriebe zur gegenseitigen Information und Diskussion und zur Förderung der Zusammengehörigkeit. Durch Mitspracherecht ermöglicht sie den Mitarbeitenden, auf betriebliche Probleme Einfluss zu nehmen und zu ihrer Lösung beizutragen. Sie ist Informationsplattform für den Departementskoordinator gegenüber den unterstellten Mitarbeitenden der Departementsbetriebe.

Die Vollversammlung setzt sich zusammen aus:

  1. allen Mitarbeitenden der Departementsbetriebe, die dem Departementskoordinator unterstellt sind;
  2. den Lernenden, die jedoch kein Stimmrecht besitzen und für gewisse Traktanden ausgeschlossen werden können;
  3. allen Stabsmitarbeitenden der Departementsleitung (z.B. Financial-Controller).

Der Departementskoordinator kann als Gast eingeladen werden.

Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.18.

Der Zulassungsausschuss Physik prüft die Bewerber und Bewerberinnen für den Master-Studiengang Physik auf fachliche Vorbildung und grundsätzliche Eignung und formuliert zuhanden des Studiendirektors einen Antrag auf Zulassung, einschliesslich allfälliger Auflagen, oder Nichtzulassung.

Die Zulassungsausschüsse der spezialisierten Master-Studiengänge unter Federführung des Departements prüfen die Bewerber und Bewerberinnen für den jeweiligen Master-Studiengang auf fachliche Vorbildung und grundsätzliche Eignung und formulieren zuhanden des Studiendirektors einen Antrag auf Zulassung, einschliesslich allfälliger Auflagen, oder Nichtzulassung.

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