Betriebskommission

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Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.12.

Die Betriebskommission dient dem Delegierten und den in den Departementsbetrieben tätigen Departementsangehörigen zur gegenseitigen Information und Beratung über Fragen, welche Dienstleistungen des Departements betreffen. Insbesondere berät sie über folgende Geschäfte der Departementsbetriebe:

  1. Mittel- und langfristige Planung der einzelnen Betriebe;
  2. Mittelzuweisung; Rationalisierungs- und Sparmassnahmen;
  3. Anträge über Sachmittel, Personalmittel und Räume;
  4. Tätigkeitsberichte.

Sie wählt einen Vertreter und dessen Stellvertreter in die Departementskonferenz und den Ausschuss. Wählbar ist jedes Mitglied der Betriebskommission. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre; Wiederwahl ist zulässig.

Die Betriebskommission setzt sich zusammen aus dem Delegierten als Vorsitzenden, aus den Leitern der einzelnen Betriebe und zwei Vertretern der Angehörigen der Departementsbetriebe. Diese Vertreter werden auf 4 Jahre durch die Vollversammlung aller Angehörigen der Departementsbetriebe gewählt.