Departementskonferenz

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Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.1.

Die Departementskonferenz ist das oberste Organ des Departements. Insbesondere hat sie die folgenden Aufgaben:

  1. sie formuliert die Planung ihres Wissenschaftsbereichs zuhanden des Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen;
  2. sie formuliert die Umschreibung von Professuren und macht Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungskommissionen zuhanden des Präsidenten;
  3. sie definiert die Rahmenbedingungen für die Ständigernennungen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden in den Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen;
  4. sie definiert das Rahmenkonzept für die Verteilung der Mittel
  5. sie beschliesst die Bildung von speziellen Forschungseinrichtungen; sie regelt deren Unterstellung innerhalb des Departements und genehmigt entsprechende Reglemente;
  6. sie beschliesst über das Reglement für die gemeinsamen Organe der Departemente Mathematik und Physik, das der Genehmigung des Präsidenten bedarf;
  7. sie beantragt der Unterrichtskommission zu Handen der Unterrichtskonferenz die im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen aufzuführenden Angaben;
  8. sie stellt Antrag auf Verleihung des ordentlichen Doktorats gemäss der Doktoratsverordnung der ETH Zürich. Sie beantragt Auszeichnungen von Masterarbeiten und Dissertationen;
  9. sie stellt Antrag auf Erteilung von Lehraufträgen und auf Einladung von Gastdozenten und Gastprofessoren;
  10. sie erlässt die Geschäftsordnung für das Departement, die der Genehmigung des Präsidenten bedarf;
  11. sie beantragt dem Präsidenten die Ernennung des Departementsvorstehers und seines Stellvertreters;
  12. sie wählt den Studiendelegierten Physik und seinen Stellvertreter;
  13. sie wählt den Delegierten;
  14. sie wählt den Präsidenten und die Mitglieder der Strategiekommission, der Auszeichnungskommission und der Bibliothekskommission sowie den Präsidenten der Informatikkommission;
  15. sie entscheidet über Assoziierungen;
  16. sie wählt den Fach- und den Mobilitätsberater Physik sowie diejenigen der spezialisierten Masterstudiengänge unter Federführung des D-PHYS;
  17. sie wählt den Zulassungsausschuss Physik sowie die Zulassungsausschüsse der spezialisierten Masterstudiengänge unter Federführung des D-PHYS;
  18. sie wählt den Doktoratsausschuss.
Die Departementskonferenz setzt sich aus folgenden Departementsangehörigen zusammen:
  1. allen dem Departement angehörenden Professoren und 4 Vertretern der weiteren Mitglieder des Lehrkörpers;
  2. dem Delegierten;
  3. 7 Vertretern des akademischen Mittelbaus;
  4. 4 Vertretern der administrativen und technischen Mitarbeiter, wovon mindestens einer der Betriebskommission angehört;
  5. 3 Vertretern der Studierenden und Hörer;
  6. den Vertretern des E-Learning, der Fachdidaktik, der Mobilitäts- und Fachberatung;
  7. dem Stundenplankoordinator;
  8. den Präsidenten der Informatikkommission und der Bibliothekskommission;
  9. den Assoziierten Departementsangehörigen.

Dokumente

Mitgliederliste Departementskonferenz (PDF)