Departementskonferenz
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Die relevanten Dokumente finden sich unter den Reglementen. Hier speziell aus der Geschäftsordnung des D-PHYS, Unterabschnitt 3.1.
Die Departementskonferenz ist das oberste Organ des Departements. Insbesondere hat sie die folgenden Aufgaben:
- sie formuliert die Planung ihres Wissenschaftsbereichs zuhanden des Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen;
- sie formuliert die Umschreibung von Professuren und macht Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungskommissionen zuhanden des Präsidenten;
- sie definiert die Rahmenbedingungen für die Ständigernennungen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden in den Organisationseinheiten und Forschungseinrichtungen;
- sie definiert das Rahmenkonzept für die Verteilung der Mittel
- sie beschliesst die Bildung von speziellen Forschungseinrichtungen; sie regelt deren Unterstellung innerhalb des Departements und genehmigt entsprechende Reglemente;
- sie beschliesst über das Reglement für die gemeinsamen Organe der Departemente Mathematik und Physik, das der Genehmigung des Präsidenten bedarf;
- sie beantragt der Unterrichtskommission zu Handen der Unterrichtskonferenz die im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen aufzuführenden Angaben;
- sie stellt Antrag auf Verleihung des ordentlichen Doktorats gemäss der Doktoratsverordnung der ETH Zürich. Sie beantragt Auszeichnungen von Masterarbeiten und Dissertationen;
- sie stellt Antrag auf Erteilung von Lehraufträgen und auf Einladung von Gastdozenten und Gastprofessoren;
- sie erlässt die Geschäftsordnung für das Departement, die der Genehmigung des Präsidenten bedarf;
- sie beantragt dem Präsidenten die Ernennung des Departementsvorstehers und seines Stellvertreters;
- sie wählt den Studiendelegierten Physik und seinen Stellvertreter;
- sie wählt den Delegierten;
- sie wählt den Präsidenten und die Mitglieder der Strategiekommission, der Auszeichnungskommission und der Bibliothekskommission sowie den Präsidenten der Informatikkommission;
- sie entscheidet über Assoziierungen;
- sie wählt den Fach- und den Mobilitätsberater Physik sowie diejenigen der spezialisierten Masterstudiengänge unter Federführung des D-PHYS;
- sie wählt den Zulassungsausschuss Physik sowie die Zulassungsausschüsse der spezialisierten Masterstudiengänge unter Federführung des D-PHYS;
- sie wählt den Doktoratsausschuss.
- allen dem Departement angehörenden Professoren und 4 Vertretern der weiteren Mitglieder des Lehrkörpers;
- dem Delegierten;
- 7 Vertretern des akademischen Mittelbaus;
- 4 Vertretern der administrativen und technischen Mitarbeiter, wovon mindestens einer der Betriebskommission angehört;
- 3 Vertretern der Studierenden und Hörer;
- den Vertretern des E-Learning, der Fachdidaktik, der Mobilitäts- und Fachberatung;
- dem Stundenplankoordinator;
- den Präsidenten der Informatikkommission und der Bibliothekskommission;
- den Assoziierten Departementsangehörigen.


