Laser
Berater:
Herr Prof. Dr. M. SigristAllgemein:
- Laser werden gemäss ihres Gefährdungspotenzials in 7 Klassen (1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4) eingeteilt.
- Die hauptsächlichste Gefahr betrifft die Augen ! Blicken Sie nie direkt in einen Laserstrahl und richten Sie nie einen Laserstrahl auf Personen !
- Denken Sie daran, dass nicht nur der direkte Laserstrahl gefährlich sein kann sondern auch Reflexionen von spiegelnden aber auch von streuenden Oberflächen.
Lasserklassen:
- Laser der Klasse 1 gelten als ungefährlich, betreffen aber nur wenige Laser mit sehr niedrigen Leistungen.
- Laser der Klasse 2 gelten nur für einen “Augenblick” als harmlos (Lidreflex, 0.25 s) und betreffen Laser mit sichtbarer Strahlung bis 1 mW Leistung.
- Laser der Klasse 3 sind gefährlich für die Augen (sichtbare Strahlung bis 5 mW Dauerstrich, z.B. Helium-Neon Laser).
- Laser der Klasse 4 sind extrem gefährlich, dies betrifft auch die Streustrahlung und ausser den Augen auch die Haut.
- Spezielle Vorsicht ist mit gepulsten Lasern geboten, die oft zur Laserklasse 4 gehören.
Schutzmassnahmen:
- Laserklasse 1
- Keine Massnahmen nötig.
- Laserklasse 2
- Nicht in den Strahl blicken. Strahl nicht absichtlich auf Personen richten.
- Laserklassen 3 und 4
- Beim Betrieb sind unbedingt entsprechende Laserschutzbrillen zu tragen ! (Wellenlänge beachten !)
- Ein Laserbereich ist abzugrenzen und der Zutritt ist zu kontrollieren.
- Entsprechende Laserwarnschilder und eine Warnlampe am Eingang des Labors.
- Ein(e) Laserschutzbeauftragte(r) muss ernannt werden und nur geschultes und qualifiziertes Personal darf sich im Laserbereich aufhalten.
Warnhinweis:
- Folgende Warnsymbole sowie Gefahrensymbole können im D-PHYS-Shop bezogen werden.
![]() | Achtung Laserstrahl ! | Schutzbrille tragen ! |
