Brandschutz

Gesetzliche Richtlinien

  • In den Treppenhäusern ist jegliches Aufstellen von Möbeln und Geräten verboten.
  • In Fluchtkorridoren ist das Lagern und Aufstellen von Waren, Möbeln, elektrischen Geräten wie Kühlschränken, Kaffeemaschinen usw. untersagt.
  • In überbreiten Korridoren (>1.80m) dürfen nichtbrennbare und abschliessbare Schränke aufgestellt werden. Ebenso wird ein Fotokopierer pro Brandabschnitt in Korridorzonen toleriert. Materialvorräte für Kopierer sind in nicht brennbaren Schränken zu lagern. Für die Abfälle sind selbstlöschende Sicherheitspapierkörbe aufzustellen. Diese Möbel und Geräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die minimal verbleibende Durchgangsbreite von 1.20 m gewährleistet ist.

Im Labor

  • Vor Beginn der Arbeit in einem Labor über die Standorte und die Funktionsweise der Löscheinrichtungen und Fluchtwege (siehe unter Downloads) informieren.
  • Die Menge der am Laborplatz aufbewahrten brennbaren Flüssigkeiten auf ein Minimum beschränken.
  • Für die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten im Kühlschrank sind nur Kühlschränke erlaubt, die zu diesem Zweck umgebaut und gekennzeichnet wurden.
  • Offene Flammen nur als Heizquelle verwenden, falls andere nicht anwendbar sind.

Warnhinweise

Folgende Warnsymbole und Gefahrensymbole sowie
Gefahrenkennzeichen können im D-PHYS-Shop bezogen werden:

Brandfördernde Stoffe

Oxidizing agent

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosive

Kontakt

D-PHYS

Kamil Dwinger

Kamil Dwinger

   

Kamil Halvdan Dwinger
  • HPF C 7
  • +41 44 633 20 82
  • vCard Download

Labor Support Gruppe
Otto-Stern-Weg 1
8093 Zürich
Schweiz

Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) der ETH Zürich

Roland Nisple
  • OCT H 35
  • +41 44 633 75 25
  • vCard Download

Brand- und Explosionsschutz
Binzmühlestrasse 130
8092 Zürich
Schweiz

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert